Lichtensteiner Sportfischerverein
  Beitragsordnung
 

Beitragsordnung

des Lichtensteiner Sportfischerverein 1972 e.V.

 

Aufnahmegebühr:

 

Erwachsene

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre

Jugendliche 16-18 Jahre

in Euro

200,00

30,00

45,00

 

Jahresbeiträge:

 

aktive Mitglieder

passive Mitglieder

in Euro

25,00

18,00

 

Arbeitsstunden:

Vereinsmitglieder haben ab dem Jahr, in dem sie das 16. Lebensjahr vollenden, pro Jahr 4 Arbeitsstunden zu leisten.

Betrag für nichtgeleistete Arbeitsstunden: 25,00 Euro pro Stunde

Vereinsmitglieder sind ab dem Jahr, in dem sie das 70. Lebensjahr vollenden, von den Arbeitsstunden befreit.
Vorstandsmitglieder sind ebenfalls von den Arbeitsstunden befreit.
Mitglieder der Revisionskommission bekommen 2 Arbeitsstunden erlassen.

Sportfreunde mit schweren körperlichen Behinderungen können auf Antrag vom Vorstand ebenfalls von den Arbeitsstunden befreit werden.

Bei Nichtabgabe der Fangbücher des AVS bis zur Februarversammlung ist ein Betrag von 5,00 € zu entrichten.

Diese Beitragsordnung gilt so lange, bis eine neue Beitragsordnung beschlossen wird.


beschlossen am 2. Januar 2020 durch die Mitgliederversammlung


 
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