Beitragsordnung
des Lichtensteiner Sportfischerverein 1972 e.V.
Aufnahmegebühr:
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Erwachsene
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Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre
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Jugendliche 16-18 Jahre
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in Euro
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200,00
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30,00
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45,00
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Jahresbeiträge:
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aktive Mitglieder
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passive Mitglieder
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in Euro
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25,00
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18,00
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Arbeitsstunden:
Vereinsmitglieder haben ab dem Jahr, in dem sie das 16. Lebensjahr vollenden, pro Jahr 4 Arbeitsstunden zu leisten.
Betrag für nichtgeleistete Arbeitsstunden: 25,00 Euro pro Stunde
Vereinsmitglieder sind ab dem Jahr, in dem sie das 70. Lebensjahr vollenden, von den Arbeitsstunden befreit.
Vorstandsmitglieder sind ebenfalls von den Arbeitsstunden befreit.
Mitglieder der Revisionskommission bekommen 2 Arbeitsstunden erlassen.
Sportfreunde mit schweren körperlichen Behinderungen können auf Antrag vom Vorstand ebenfalls von den Arbeitsstunden befreit werden.
Bei Nichtabgabe der Fangbücher des AVS bis zur Februarversammlung ist ein Betrag von 5,00 € zu entrichten.
Diese Beitragsordnung gilt so lange, bis eine neue Beitragsordnung beschlossen wird.
beschlossen am 2. Januar 2020 durch die Mitgliederversammlung
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