Lichtensteiner Sportfischerverein
  Richtlinien zur Ausübung des Angelsports an den vereinseigenen Gewässern
 
 

Richtlinien zur Ausübung des Angelsports

an den vereinseigenen Gewässern
ab dem Jahr 2019:

 ·         Am Beginn eines Jahres werden neue Fangkarten, mit einer
       Gültigkeitsdauer bis zur ersten Versammlung des folgenden

       Jahres, ausgegeben.
 

·         Ab 2019 ist das Angeln an den Gewässern „Stauweiher St.Egidien“,
„Schubertgrundteich“ und „Bergerpark 1“ erlaubt.
 

·         Das Angeln ist nur an den gekennzeichneten Angelstrecken erlaubt

(siehe Gewässerskizzen) 

·         Eisangeln ist verboten. 

·         Das Angeln ist nach der aktuell gültigen Gewässerordnung des
 Landesverbandes Sächsischer
Angler e.V. gestattet.  

·         Das Anlegen von Futterplätzen ist untersagt. Das Anfüttern ist nur zur

aktuellen Angelsitzung erlaubt.

 

·         Es gelten jedoch folgende zusätzlichen Bedingungen: 

-      Stör (Mindestmaß 80 cm)

-      Wels (Mindestmaß 60 cm)

-      Zwergwelse sind zu entnehmen und sinnvoll zu verwerten

 

·         Sollte beim Friedfischangeln ein maßiger Raubfisch gefangen werden,

so kann dieser mitgenommen werden.



Jeder Sportfreund ist berechtigt, die Einhaltung dieser Richtlininen bei anderen

Sportfreunden zu kontrollieren. Bei Verstößen ist der Vorstand zu informieren.

 Diese Richtlinien gelten bis auf Widerruf durch den Vorstand des Vereines.

 

 
   


 
 

 




Bergerpark I:

rot= Angeln erlaubt!!!


Stauweiher St.Egidien:

rot=Angeln verboten


 
  Heute waren schon 4 Besucher (117 Hits) hier!  
 
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden